Für die Inanspruchnahme der Leistungen des Musikunterrichts werden Gebühren nach folgender Gebührenordnung erhoben.
Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats, in dem der Schüler seinen Unterricht aufnimmt und endet nach Ablauf der 3monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende. Gebührenpflicht besteht für alle Schüler oder, soweit diese minderjährig sind, für deren Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter.
Die Unterrichtsgebühr wird am Anfang des Monats entrichtet. In den Ferienzeiten des Landes Niedersachsen wie auch an Feiertagen, findet bei durchlaufender Unterrichtsgebühr kein Unterricht statt.
Minuten wöchentlich | Euro monatlich pro Person |
Einzelunterricht | |
30 min | 90,00 |
45 min | 120,00 |
Gruppenunterricht 2 Schüler | |
30 min | 50.00 |
45 min | 70.00 |
Gruppenunterricht 3 Schüler | |
30 min | 42,00 |
45 min | 62,00 |
Sonderleistung | |
Einzelstunde ausservertraglich 30 min | 23,00 |
Einzelstunde ausservertraglich 45 min | 33,00 |
musikalische Früherziehung Gruppe bis max. 5 Kinder /45 min | 40,00 (derzeit nicht im Angebot!) |